Fax-Mailings - gesetzliche Regelung
Für ein Fax-Mailing mit Werbung ist in Deutschland nach § 7 UWG das Einverständnis des Empfängers notwendig. Zudem muss dem Empfänger die Möglichkeit gegeben werden, sich zu den Basistarifen (also Übermittlung ohne die Anwahl kostenpflichtiger Servicerufnummern) aus dem Verteiler zu streichen. Prüfen Sie also vor dem Fax-Versand, ob es sich um Werbung handelt und wenn ja, ob das Einverständnis des Empfängers vorliegt. Um das Fax-Mailing als günstiges und aufmerksamkreisstarkes Werbemedium zu verwenden, ist es sinnvoll, das Einverständnis vieler Teilnehmer Ihrer Zielgruppe einzuholen.