Fax-Mailings - gesetzliche Regelung
Für ein Fax-Mailing mit Werbung ist in Deutschland nach § 7 UWG das Einverständnis des Empfängers notwendig. Zudem muss dem Empfänger die Möglichkeit gegeben werden, sich zu den Basistarifen (also Übermittlung ohne die Anwahl kostenpflichtiger Servicerufnummern) aus dem Verteiler zu streichen. Prüfen Sie also vor dem Fax-Versand, ob es sich um Werbung handelt und wenn ja, ob das Einverständnis des Empfängers vorliegt. Um das Fax-Mailing als günstiges und aufmerksamkreisstarkes Werbemedium zu verwenden, ist es sinnvoll, das Einverständnis vieler Teilnehmer Ihrer Zielgruppe einzuholen.
Fax-Robinsonliste
Empfänger, die keine Faxwerbung erhalten möchten, können Ihre Nummer kostenlos auf der deutschen Fax-Robinsonliste (www.robinsonliste.de) eintragen.
GTC gleicht bei jedem Versand automatisch mit der Robinsonliste ab - dies garantiert mehr Zufriedenheit bei Ihren Empfängern. Die betroffenen Faxnummern werden im Verteiler markiert, so dass eine Nachbearbeitung bequem möglich ist.
Rechnungsversand
Seit dem Steuervereinfachungsgesetz vom 1. Juli 2011 dürfen Rechnungen per Computerfax von Unternehmen zu Unternehmen versendet werden, die digitale Signatur ist nicht mehr verpflichtend. Die elektronische Rechnung ist einfach zu organisieren und spart Porto, Druckkosten und Postlaufzeit. Abgesehen von der Aufbewahrungsfrist bleiben alle geltenden Gesetze zur Rechnungserstellung bestehen.
Ihre Vorteile
Durch den Rechnungsversand als Computer-Fax
- sparen Sie Porto- und Druckkosten
- schonen Sie die Umwelt - durchSparen von Papier und Transportweg
- verkürzen Sie die Postlaufzeiten
- sorgen Sie so für schnellere Zahlungseingänge
- sehen Sie genau, wann Ihre Rechnung versendet wurde
Anforderungen
Darauf sollten Sie achten:
- Zustimmung: Einverständnis für die elektronische Rechnung muss nicht extra eingeholt werden. Die Aufnahme in AGB's reicht. Die Zahlung einer Rechnung gilt im Nachhinein als Zustimmung.
- Gleiche Inhaltsvorgaben wie bei gedruckten Rechnungen.
- Gleiche Aufbewahrungsfrist für Empfänger: 10 Jahre im Format, in dem sie eingegangen sind.