SMS-Mailings - gesetzliche Regelung
Ohne das ausdrückliche Einverständnis eines Handy-Besitzers ist die Versendung von Werbebotschaften als SMS rechtlich nicht zulässig. In der juristischen Literatur herrscht weitgehende Einigkeit, dass Gerichtsurteile zu E-Mail und Telefaxwerbung auf SMS-Werbung übertragbar sind. Eine unaufgeforderte Ansprache ist nicht zulässig und kann eine kostenpflichtige Abmahnung zur Folge haben. Der Einsatz ist erlaubt, wenn ein ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Empfängers vorliegt.
Tipps zum Einholen eines Einverständnisses
Gehen Sie mehrstufig vor. Wenn Sie keinen persönlichen Kontakt zu den möglichen Empfängern haben: versenden Sie ein Briefmailing, in dem der Empfänger sein Einverständnis für den Erhalt von Informationen per SMS erklären kann.
Oder sammeln Sie auf Messen oder bei anderen persönlichen Kontakten direkt das Einverständnis.
Schaffen Sie dabei einen Mehrwert: Beschreiben Sie die Vorteile Ihrer SMS und die ungefähre Frequenz des Versandes. Dies erhöht die Anzahl der Abonnenten. Ein kombiniertes Preisausschreiben erhöht die Rücklaufquote.
Beachten Sie dabei nebenstehende Punkte.
Zu beachten:
- Fragen Sie gleichzeitig nach der aktuellen Handynummer (selbst wenn Ihnen bereits eine vorliegt)
- Lassen Sie sich das Einverständnis schriftlich bestätigen
- Machen Sie darauf aufmerksam, dass man das Einverständnis jederzeit widerrufen kann.