Bildrechte

Achten Sie bei Ihrer Werbung immer auf

 

  • Urheberrechtsschutz
  • Rechteerwerb bei Online-Anbietern
  • Dokumentationspflichten

Bilder zu Werbezwecken - was ist zu beachten?

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte! Vor diesem Hintergrund ist es sehr beliebt, Newsletter, Mailings und Printobjekte mit Bildern zu illustrieren. Im Internet gibt es eine Vielzahl von legalen Angeboten, bei denen Nutzungsrechte an Bildern erworben werden können. Zu den bekanntesten Websites zählen Getty Images, Pixabay und Istockfoto.

1. Urheberrechtsschutz für Bilder

Lichtbilder genießen Urheberrechtsschutz als Lichtbildwerke oder zumindest den Schutz als Lichtbilder gemäß § 72 UrhG. Die Anforderungen an die Schutzfähigkeit nach dieser Norm sind relativ gering. Auch bloße Landschaftsaufnahmen oder die Abbildung von Produkten sind somit in der Regel geschützt. Häufig stellt sich in der Praxis das Problem, dass man im Internet eine schöne Fotografie sieht und diese verwenden möchte. Dies ist ohne Erwerb der Nutzungsrechte in der Regel unzulässig.

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2. Folgen beim "Bilderklau"

Die Folgen sind einschneidend, so dass nur Bilder verwendet werden sollten, bei denen man sich sicher ist, die Rechte erworben zu haben. In der Regel muss der Verletzer eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung (Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen) abgeben. Hinzu kommen die Anwaltsgebühren für die Abmahnung, Auskunft über den Umfang der Nutzung und der Schadenersatz. Eine gängige Berechnungsmethode ist die sogenannte fiktive Lizenzgebühr. Demnach muss dem Rechteinhaber der Betrag erstattet werden, den dieser üblicherweise für eine entsprechende Nutzung verlangt. Schließlich ist bei einer Bildnutzung auch der Name des Fotografen anzugeben und das Unterlassen dieser Verpflichtung kann einen weiteren Schadensersatzbetrag auslösen.

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3. Rechteerwerb bei Online-Anbietern

 

 

 

Bekannte Webseiten wie Getty Images bieten an, Nutzungsrechte an den Lichtbildern zu erwerben. Je nach Umfang der Nutzung (räumlich, zeitlich und inhaltlich) variieren die Preise. Man sollte sich also genau überlegen, für welche Werbemaßnahmen man die Bilder benötigt und dementsprechend die Rechte einkaufen. Zeitliche und räumliche Grenzen sowie inhaltliche Grenzen (für welches Medium, Print und/oder online?) müssen beachtet werden, anderenfalls bei Überschreitung Schadensersatzansprüche gegeben sind. Der Erwerb bei solchen Anbietern hat den Vorteil, dass es eine große Auswahl von Bildern gibt und der Rechteerwerb in der Regel durch Herunterladen und Bezahlen der entsprechenden Lizenzgebühren leicht bewerkstelligt werden kann.

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4. Weitergabe an Dritte

Die Rechteeinräumung erfasst zunächst nur die eigene Nutzung im vereinbarten räumlichen und zeitlichen Rahmen. Sollen die Bilder an Dritte weitergegeben bzw. Dritten die Erlaubnis zur Nutzung erteilt werden können, muss dies beim Erwerb der Rechte berücksichtigt werden. Es gibt entsprechende erweiterte Lizenzen, wobei in der Regel höhere Gebühren anfallen, wenn Dritte auch zur Nutzung berechtigt sein sollen. Eine Rolle spielt dies insbesondere, wenn Werbeagenturen fertig erstellte E-Mailings mit Bildern ihren Kunden zur Verfügung stellen, welche diese an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Hier muss die Werbeagentur sicherstellen, dass die Weitergabe vom Rechteerwerb erfasst ist.

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5. Dokumentationspflichten

Im Streitfall muss derjenige, der ein Foto verwendet, nachweisen, die Rechte erworben zu haben. Beim Rechteerwerb sollten also Ausdrucke von den entsprechenden Bestimmungen des Anbieters und Screenshots erstellt und neben der Rechnung aufbewahrt werden, so dass im Streitfall der Rechteerwerb nachgewiesen werden kann. Es empfiehlt sich, nur bei seriösen Anbietern Rechte zu erwerben, da der Fotograf der Rechteinhaber ist. Man sollte also sicher sein, dass der Anbieter tatsächlich die Rechte vom Fotografen erworben hat und zur Rechtevergabe berechtigt ist.

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6. Überwachung

Regelmäßig werden die Rechte für ein Bild zeitlich und/oder räumlich beschränkt erworben. Häufig werden diese Grenzen jedoch im Tagesgeschäft vergessen. Man erinnert sich, dass man das Bild verwendet hat und verwendet es für eine Neuauflage, obgleich die zeitlich befristete Lizenz abgelaufen ist.  Somit ist das „Rechtemanagement“ und die entsprechende Überwachung innerhalb des Unternehmens sowie die Unterrichtung der Mitarbeiter sehr wichtig. Soll das Bild nach Ablauf der bezahlten Nutzungsdauer wiederverwendet werden, müssen die Rechte erneut erworben werden.

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7. Fazit

Durch das Internet und die Bildbearbeitungstechniken bieten sich vielfältige und fantastische Möglichkeiten der Bildwerbung. Die Beachtung der obigen Grundsätze ist sehr wichtig, um Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Kosten aus dem Weg zu gehen. Insbesondere bei der Verwendung von Produktfotografien sind viele Marktteilnehmer überrascht, wenn ihnen erklärt wird, dass das Kopieren solcher Bilder unzulässig ist. Auch wenn im Tagesgeschäft Zeitdruck besteht, sollte also vermieden werden, Bilder aus dem Internet ohne Erlaubnis zu verwenden. Dadurch, dass die Rechte auch zeitlich und räumlich begrenzt erworben werden können, finden sich in der Regel kostengünstige legale Angebote.

Autor

Rechtsanwalt Dr. Ekkehard Stolz, Schwerpunkt Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheber- und Designrecht

 

www.unit4ip.de

 

Bildquelle: © Dr. Stolz

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